Kosten

Paarberatung bzw. Paartherapie mit einer Therapeutin oder einem Therapeuten:
60 Min. =  90€ – 110€  nach Selbsteinschätzung

Paarberatung bzw. Paartherapie mit Therapeutenpaar:
60 Min. =  135€ -165€ nach Selbsteinschätzung

Wir klären beim Erstkontakt bzw. im Erstgespräch gemeinsam die Höhe des Honorars.

 

Rhythmus und Dauer

Erfahrungsgemäß sind  90 min. Sitzungen im festen zweiwöchigen Rhythmus ideal geeignet, um einen dichten therapeutischen Prozess zu etablieren, der schon bald zu spürbaren Fortschritten führen kann.

Zwischen den regelmäßigen Sitzungen schlagen wir den Paaren  „Hausaufgaben“ vor, die den Prozess unterstützen und im Alltag verankern können.

Wie lange eine Paarberatung bzw. eine Paartherapie dauert, lässt sich zu Beginn schwer einschätzen. Je nachdem, welches Anliegen Sie mitbringen und wie verstrickt Sie als Paar sind, kann es entweder auf eine Beratung mit wenigen Treffen oder aber auf einen tiefgreifenden therapeutischen Prozess hinauslaufen, der zwischen einem und drei Jahren dauern kann.

Unser therapeutischer Ansatz der Paarsynthese ist (im Gegensatz zu kurzzeittherapeutischen Ausrichtungen) allerdings eher auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet, weil der Paarprozess tiefgreifend und ganzheitlich angegangen wird. Besonders bei komplexen Problemlagen und verstrickten Paaren ist ein gründlicher Prozess, der auch die Tiefen nicht ausspart, der Erfahrung nach nachhaltiger und damit auf lange Sicht auch ökonomischer.

 

Kostenübernahme

Eine Kostenübernahme durch gesetzliche oder private deutsche Krankenversicherungen erfolgt in der Regel nicht.

Tipp: Die Kosten für eine Paartherapie und auch die Begleitkosten wie Anfahrt und Kinderbetreuung können unter bestimmten Umständen als Werbungskosten im Bereich außergewöhnliche Belastung/ Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden.  Erkundigen Sie sich bei Interesse daran bei einem Steuerberater oder bei Ihrem Finanzamt.

 

Termine absagen

Termine müssen mindestens 48 Stunden im voraus telefonisch oder per Mail abgesagt werden, damit wir die Möglichkeit haben, die Termine anderweitig zu vergeben. Feiertage und Wochenenden verlängern diese Frist entsprechend. Termine, die kurzfristiger abgesagt werden und die wir nicht weitervergeben können, stellen wir Ihnen mit 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar in Rechnung.